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   VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22 MD   

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VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22 MD (https://dejure.org/2023,19857)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 09.05.2023 - 3 A 48/22 MD (https://dejure.org/2023,19857)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 3 A 48/22 MD (https://dejure.org/2023,19857)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Magdeburg, 16.08.2021 - 3 A 222/19

    Klage eines bestellten Bezirksschornsteinfegers gegen Warnungsgeld nach

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22
    Die hiergegen gerichtete Klage des Klägers hatte im Wesentlichen keinen Erfolg (VG Magdeburg, Urt. v. 16.8.2021 - 3 A 222/19 MD -, rechtskräftig aufgrund des Beschlusses des OVG Sachsen-Anhalt v. 18.1.2022 - 1 L 98/21 -).

    Der Beklagte erwidert: Der Landkreis Altmarkkreis S. habe mit Bezugnahme auf die Kehrbezirksprüfung 2018 am 15.6.2021 (3 A 222/19 MD) angeregt, den Kehrbezirk nicht erneut an den Kläger zu vergeben, um die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten zu gewährleisten.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakten 3 A 222/19 MD, 3 B 396/21 MD und 3 A 369/21 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • VG Bremen, 19.07.2021 - 6 V 1956/20
    Auszug aus VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22
    Durch den streitbefangenen Bescheid sei dem Kläger folglich zu Recht der Rechtsweg eröffnet worden (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 19.6.2021 - 7 B 260/21 -, Rn. 19; VG Bremen, Beschl. v. 19.7.2021 - 6 V 1956/20 -, Rn. 18 f.; VG Frankfurt, Beschl. v. 5.5.2015 - 9 L 4542/14F -, Rn. 18).
  • BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11

    Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22
    Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG ist die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger aufzuheben, wenn Tatsachen nachweislich belegen, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die erforderliche persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Amtes nicht besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 -, zit. nach juris, Rn. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2022 - 1 L 98/21

    Übermittlung von Anträgen als elektronisches Dokument

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22
    Die hiergegen gerichtete Klage des Klägers hatte im Wesentlichen keinen Erfolg (VG Magdeburg, Urt. v. 16.8.2021 - 3 A 222/19 MD -, rechtskräftig aufgrund des Beschlusses des OVG Sachsen-Anhalt v. 18.1.2022 - 1 L 98/21 -).
  • VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18

    Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger,

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22
    Um eine derartige behördliche Verfahrenshandlung i.S.v. § 44 a VwGO, gegen die der Betroffene nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit der abschließenden Entscheidung (hier: Ernennung eines anderen Bewerbers zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers) Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann, handelt es sich bei dem Ausschluss aus dem Auswahlverfahren (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 6.4.2021 - 29 K 10475/18 -, juris; VG München, Urt. v. 19.3.2015 - M 16 K 14.2799 -, juris > hier gleichzeitige Anfechtung der Bestellung des Konkurrenten).
  • VG München, 28.05.2019 - M 16 K 17.4056

    Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22
    Die beharrliche Unterlassung der Kehrbuchvorlage lasse den Schluss auf die fachliche Unzuverlässigkeit des bestellten Bezirksschornsteinfegers zu (vgl. VG München, Urt. v. 28.5.2019 - M 16 K 17.4056 - zu § 12 SchfHwG).
  • VG München, 19.03.2015 - M 16 K 14.2799

    Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger; Konkurrentenverdrängungsklage;

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22
    Um eine derartige behördliche Verfahrenshandlung i.S.v. § 44 a VwGO, gegen die der Betroffene nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit der abschließenden Entscheidung (hier: Ernennung eines anderen Bewerbers zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers) Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann, handelt es sich bei dem Ausschluss aus dem Auswahlverfahren (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 6.4.2021 - 29 K 10475/18 -, juris; VG München, Urt. v. 19.3.2015 - M 16 K 14.2799 -, juris > hier gleichzeitige Anfechtung der Bestellung des Konkurrenten).
  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2015 - 9 L 4542/14

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Beförderungsstelle, Auswahlverfahren,

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22
    Der Ausschluss des Klägers aus dem Auswahlverfahren verletzt ihn auch i.S.v. § 42 Abs. 2 VwGO in seinen Rechten, denn er ist in seinem Bewerberverfahrensanspruch negativ betroffen (vgl. VG Frankfurt, Beschl. v. 5.5.2015 - 9 L 4542/14.F -, zit. nach juris, Rn. 18, 23).
  • VG Magdeburg, 05.04.2022 - 3 B 396/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Bestellung zum

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22
    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakten 3 A 222/19 MD, 3 B 396/21 MD und 3 A 369/21 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
  • VG Magdeburg, 05.04.2022 - 3 B 396/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Bestellung zum

    Mit einer weiteren Klage (3 A 48/22 MD) wendet sich der Antragsteller gegen seinen vom Antragsgegner mit Bescheid vom 17.1.2022 verfügten Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren für eine Neubesetzung des Bezirks S. 03.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakten 3 A 222/19 MD, 3 A 369/21 MD und 3 A 48/22 MD sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Soweit der Antragsteller damit auf seine Bewerbung für eine Neubestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ab dem 1.1.2022 abhebt, bleibt dies dem Verfahren 3 A 48/22 MD vorbehalten und hat nichts mit dem Zeitablauf des vorangegangenen 7-Jahres-Zeitraums zu tun.

    Insbesondere besteht keine Ausnahme vom Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch Zeitablauf im Hinblick auf das weitere vom Antragsteller geführte Verfahren 3 A 48/22 MD, in welchem die fragliche (Un-) Zuverlässigkeit des bestellten Bezirksschornsteinfegers inzident zu prüfen sein dürfte und daher dem Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG Genüge getan ist.

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